Von der Seite der israelischen Botschaft in Deutschland:
Erwerb der israelischen Staatsangehörigkeit
Das israelische Staatsangehörigkeitsgesetz bezieht sich auf Personen, die in Israel geboren werden oder im Land leben, sowie auf Personen, die sich im Lande niederlassen wollen, und zwar ungeachtet ihrer Rasse, ihrer Religion, ihres Glaubens, ihres Geschlechts oder ihrer politischen Anschauungen. Die Staatsangehörigkeit kann erworben werden durch:
1. Geburt
2. Rückkehrgesetz
3. Aufenthalt
4. Einbürgerung
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Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung:
Erwachsene können die israelische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, nach freiem Ermessen des Innenministers und abhängig von einigen Grundvoraussetzungen, erwerben. Unter diese Grundvoraussetzungen fallen:
1. Aufenthalt in Israel während drei von fünf der Antragstellung auf Einbürgerung vorausgehenden Jahre.
2. Berechtigung zu ständigem Aufenthalt in Israel und Niederlassung in Israel bzw. die erklärte Absicht dazu.
3. Verzicht auf eine frühere Nationalität oder Nachweis der beabsichtigten Aufgabe einer fremden Nationalität bei Erhalt der israelischen Staatsangehörigkeit.
Der Innenminister kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von einigen dieser Grundvoraussetzungen zulassen.